Boot mieten
Ab € 97,50 für 2 Stunden segeln
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Wasserfahrzeugen der MokumBoot B.V. (Handelsname: MokumBoot)
1. Definitionen
In diesen Bedingungen wird verstanden unter:
a) Vermieter: MokumBoot B.V., handelnd unter dem Namen MokumBoot, eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 56801815;
b) Mieter: (natürliche oder juristische) Person, die im eigenen Namen oder im Namen einer Gruppe den Vertrag mit dem Vermieter abschließt;
c) Mietvertrag: der Vertrag, bei dem sich der Vermieter verpflichtet, dem Mieter gegen Zahlung ein Wasserfahrzeug ohne Besatzung für eine bestimmte, im Voraus vereinbarte Dauer zur Nutzung zu überlassen;
d) Wasserfahrzeug: das Wasserfahrzeug des Vermieters, einschließlich aller eingebauten Elektronik und weiterem Zubehör.
2. Allgemein
- Der Vermieter vermietet Wasserfahrzeuge für einen Tag oder Teile davon. Die Wasserfahrzeuge müssen in allen Fällen vor Sonnenuntergang an der Vermietungsstelle zurück sein, sofern nicht vorher schriftlich anders vereinbart.
- Ein Wasserfahrzeug darf von maximal 8 Personen gleichzeitig besetzt werden.
- Das Mindestalter für die Anmietung und/oder das Führen eines Wasserfahrzeugs beim Vermieter beträgt 18 Jahre.
- Es ist verboten, die Wasserfahrzeuge unter Einfluss von Alkohol und/oder Drogen zu führen; es gelten die gleichen Regeln wie im Straßenverkehr.
- Die Verwendung von Konfetti, Feuerwerk, Reis usw. an Bord ist nicht erlaubt.
- Es darf kein Abfall über Bord geworfen werden. Nach der Mietzeit kann der Mieter den Abfall im Mülleimer an der Vermietungsstelle entsorgen. Wird das Wasserfahrzeug nicht sauber zurückgegeben, schuldet der Mieter mindestens 50 € Reinigungskosten.
- Der Mieter muss dafür sorgen, dass so wenig wie möglich Belästigung für andere auf dem Wasser und für Anwohner entsteht. Live-Musik und/oder elektronisch verstärkte Musik an Bord ist nicht erlaubt.
- In der Dämmerung ist es verpflichtend, das mitgelieferte Licht sichtbar zu benutzen.
- Es ist nicht erlaubt, das Wasserfahrzeug unbeaufsichtigt zu lassen.
- Bei schlechtem Wetter (sehr dichter Nebel, anhaltender Regen, Gewitter oder Sturm) behält sich der Vermieter das Recht vor, den Vertrag sofort (teilweise) aufzulösen; der Vermieter erstattet dem Mieter die Hälfte der nicht gefahrenen Zeit der Mietdauer.
- Der Vermieter kann den Vertrag sofort auflösen und das Wasserfahrzeug unverzüglich zurücknehmen, wenn der Mieter die allgemeinen Bedingungen nicht einhält. Der Mieter ist dann verpflichtet, den vollständigen Mietpreis für die vereinbarte Periode zu zahlen.
3. Fahrgebiet und Fahrregeln
- Die Wasserfahrzeuge dürfen auf den Amsterdamer Binnengewässern und auf der Amstel genutzt werden. Die Nutzung außerhalb dieses Gebiets ist nicht erlaubt. Aus Sicherheitsgründen ist es streng verboten, mit den Wasserfahrzeugen über die Nieuwe Herengracht, das IJ, das Hafengebiet, den Amsterdam-Rhein-Kanal und die Route Westerkanaal/Kostverlorenvaart/Schinkel zu fahren. Das Kreuzen dieser letzten Route ist erlaubt. Auf der bei Beginn der Mietzeit ausgehändigten Karte sind die genannten Bereiche angegeben.
- Der Mieter muss möglichst rechts fahren.
- Der Mieter muss sich an die niederländischen Fahrvorschriften halten.
- Der Mieter muss jederzeit gut Rücksicht auf andere Wassernutzer nehmen, insbesondere bei Brücken, Kreuzungen und engen Stellen. Das bedeutet auch, Kurven nicht zu weit zu fahren.
- Es ist verboten, unter und/oder an Brücken, an Ecken von Wasserwegen und an Hausbooten anzulegen.
- Ausflugsboote, Frachtschiffe, andere Berufsschiffe und (andere) Schiffe größer als 20 Meter haben jederzeit Vorfahrt.
- Die wichtigsten Fahrregeln werden dem Mieter zu Beginn der Mietzeit schriftlich übergeben.
4. Verpflichtungen des Vermieters
- Zu Beginn der Mietzeit übergibt der Vermieter das Wasserfahrzeug an den Mieter.
- Der Vermieter weist den Mieter vor Beginn der Mietzeit auf eventuell bereits vorhandene Schäden hin und dokumentiert diese schriftlich.
5. Verpflichtungen des Mieters
- Der Mieter muss sich jederzeit an die Anweisungen des Vermieters halten.
- Der Mieter wird als ausreichend befähigt angesehen, um sorgfältig und sicher mit dem Wasserfahrzeug umzugehen.
- Der Mieter wird das Wasserfahrzeug als guter Schiffsführer und entsprechend der Bestimmung sowie diesen allgemeinen Bedingungen nutzen und keine Änderungen am Wasserfahrzeug vornehmen.
- Der Mieter darf das Wasserfahrzeug ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht an Dritte überlassen.
- Das Wasserfahrzeug und das Inventar (wie Karten, Rettungswesten, Paddel, Kissen, Licht usw.) müssen nach der Mietzeit im gleichen Zustand zurückgegeben werden wie bei Mietbeginn. Bei Verlust oder Schäden berechnet der Vermieter dem Mieter die Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturkosten.
- Der Mieter muss vor Abfahrt prüfen, ob das im Mietvertrag aufgeführte Inventar vorhanden, vollständig und funktionsfähig ist.
- Der Mieter muss vor Abfahrt das Wasserfahrzeug auf eventuell nicht vom Vermieter festgestellte Schäden prüfen.
- Nur wenn vorher schriftlich vereinbart, darf der Mieter das Wasserfahrzeug an einem anderen Ort zurückgeben.
- Falls der Mieter die vereinbarte Rückkehrzeit aus irgendeinem Grund nicht einhält, muss er den Vermieter so schnell wie möglich telefonisch informieren. Bei mehr als 15 Minuten Verspätung werden 30 € pro Viertelstunde berechnet.
- Im Falle von Notfällen muss der Mieter so schnell wie möglich Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen.
6. Haftung und Schäden
- Der Vermieter sorgt dafür, dass das Wasserfahrzeug für den Mieter haftpflicht- und kaskoversichert ist im vereinbarten Fahrgebiet. Es gilt ein nicht abkaufbarer Selbstbehalt von 250 € pro Schadenfall.
- Der Mieter haftet für alle Schäden am Wasserfahrzeug sowie für durch ihn oder Mitfahrer verursachte Schäden an Dritten, soweit nicht durch die Versicherung gedeckt.
- Bei Verlust oder Diebstahl des Wasserfahrzeugs haftet der Mieter vollständig.
- Bei grober Fahrlässigkeit, Unachtsamkeit, Vorsatz oder Nichtbefolgen von Anweisungen greift die Versicherung nicht; der Mieter haftet vollständig.
- Der Mieter haftet vollständig bei Nicht-Einhaltung dieser Bedingungen und daraus entstehenden Schäden oder Ansprüchen Dritter.
- Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden jeglicher Art vor, während oder nach der Nutzung, außer bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Der Vermieter weist ausdrücklich auf die Gefahr des Einklemmens von Gliedmaßen und auf starke Erwärmung des Aluminiums hin.
- Kinder (unter 18) stehen unter Verantwortung der Eltern.
- Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen.
- Schäden müssen so schnell wie möglich gemeldet werden; nicht gemeldete Schäden gehen vollständig zu Lasten des Mieters.
- Nutzung außerhalb des Fahrgebiets führt zu voller Haftung des Mieters.
- Wird das Wasserfahrzeug nicht im ursprünglichen Zustand zurückgegeben, darf der Vermieter die Wiederherstellung auf Kosten des Mieters durchführen, sofern nicht durch Versicherung gedeckt.
- Versicherungsbedingungen werden auf Anfrage zur Einsicht bereitgestellt.
7. Reservierungen
- Reservierungen sind online oder telefonisch möglich und gelten erst nach Bestätigung.
- Zahlung erfolgt bei Reservierung oder vor Ort.
- Bei Stornierung weniger als 48 Stunden vorher oder Nichterscheinen ist der volle Betrag fällig.
- Bei mehr als 1 Stunde Verspätung ohne vorherige Mitteilung wird der volle Betrag fällig und das Fahrzeug kann weitervermietet werden.
- Änderungen können zur Übertragung auf Dritte führen.
- Falls das Fahrzeug 1 Stunde nach Beginn nicht verfügbar ist, besteht Anspruch auf Rückerstattung, außer bei rechtzeitiger Information.
- Keine Rückerstattung bei früherer Rückgabe.
8. Vermietung vor Ort ohne Reservierung
Auch ohne Reservierung ist eine Vermietung möglich. Zahlung erfolgt vor Ort in bar.
9. Kaution
Vor Beginn ist eine Kaution von 100 € sowie ein gültiges Ausweisdokument zu hinterlegen, sofern nicht anders vereinbart. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe wird die Kaution zurückerstattet.
10. Beschwerden und Streitigkeiten
- Beschwerden müssen innerhalb einer Woche schriftlich eingereicht werden.
- Es gilt niederländisches Recht; zuständig ist ausschließlich das Gericht in Amsterdam.
11. Zusätzliche Bestimmungen bei bemannter Vermietung (Sloep mit Skipper)
- Der Skipper ist für Navigation und Steuerung verantwortlich; Anweisungen sind zu befolgen.
- Der Mieter bleibt verantwortlich für das Verhalten der Passagiere.
- Der Skipper darf störende oder gefährliche Personen vom Boot entfernen.
- Alkohol ist erlaubt, sofern keine Gefahr oder Belästigung entsteht; eigene alkoholische Getränke sind ohne Zustimmung nicht erlaubt; Drogen sind verboten.
- Startzeiten sind verbindlich; Verspätung verlängert die Fahrt nicht.
- Bei schlechtem Wetter kann die Fahrt abgebrochen werden; ggf. Ersatztermin oder (teilweise) Rückerstattung.
- Musik nur mit Zustimmung erlaubt; keine Live-Musik ohne Vereinbarung.
- Haftungsregelungen aus Artikel 6 gelten auch hier.
Wenn der Mieter erhielt eine übersetzte aus dem Niederländischen Version dieser Bedingungen und dies führt zu Unterschieden in den Texten, so der niederländische Text